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Bei folgenden Erkrankungen
sollte eine Ozontherapie nicht durchgeführt werden: - Erkrankungen
des Herzens, die generell eine Infusionsbehandlung verbieten:
a) WPW-Syndrom
(Eine seltene Störung der Reizübertragung von den Herzvorhöfen auf die Herzkammern
mit der Neigung zu gefährlichen Herzrhytmusstörungen), b) Zustand nach
einer erheblichen Lungenembolie (mit dementsprechender Veränderung am rechten
Herz-Vorhof) c) Bifaszikulärer Block (eine erhebliche Störung des Reizleitungssystem
des Herzens) -
Favismus (eine äußerst seltene, in südlichen Mittelmeer-Ländern vorkommende, angeborene
Erbkrankheit), erhebliche Überfunktion der Schilddrüse, Bluter (angeborene Störungen
des Blut-Gerinnungsystems).
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