Wann sollte keine Ozontherapie durchgeführt werden?

Bei folgenden Erkrankungen sollte eine Ozontherapie nicht durchgeführt werden:

  • Erkrankungen des Herzens, die generell eine Infusionsbehandlung verbieten:

    a) WPW-Syndrom (Eine seltene Störung der Reizübertragung von den Herzvorhöfen auf die Herzkammern mit der Neigung zu gefährlichen Herzrhytmusstörungen),

    b) Zustand nach einer erheblichen Lungenembolie (mit dementsprechender Veränderung am rechten Herz-Vorhof)

    c) Bifaszikulärer Block (eine erhebliche Störung des Reizleitungssystem des Herzens)

  • Favismus (eine äußerst seltene, in südlichen Mittelmeer-Ländern vorkommende, angeborene Erbkrankheit), erhebliche Überfunktion der Schilddrüse, Bluter (angeborene Störungen des Blut-Gerinnungsystems).

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Patienteninformation - Ozontherapie
Herausgegeben von der Heilpraktikergesellschaft für Ozontherapie e.V.
Am Stadtgarten 2,
45883 Gelsenkirchen, Tel. 0209/42158, FAX 0209/42546