Welche Risiken gibt es?

Eine Ozontherapie darf auf keinen Fall bei Herzerkrankungen durchgeführt werden, die generell eine Infusionsbehandlung verbieten (wie z.B. WPW-Syndrom).

Auch nach einer erheblichen Lungenembolie, mit dementsprechender Veränderung am rechten Herz-Vorhof oder bei einem sog. bifaszikulärem Block muss auf eine Ozontherapie verzichtet werden.

Bei folgenden Erkrankungen sollte eine Ozontherapie nicht durchgeführt werden:
Erkrankungen des Herzens, die generell eine Infusionsbehandlung verbieten:

a) WPW-Syndrom (Eine seltene Störung der Reizübertragung von den Herzvorhöfen auf die Herzkammern mit der Neigung zu gefährlichen Herzrhytmusstörungen),

b) Zustand nach einer erheblichen Lungenembolie (mit dementsprechender Veränderung am rechten Herz-Vorhof)

c) Bifaszikulärer Block (eine erhebliche Störung des Reizleitungssystem des Herzens)

Favismus (eine äußerst seltene, in südlichen Mittelmeer-Ländern vorkommende, angeborene Erbkrankheit), erhebliche Überfunktion der Schilddrüse, Bluter (angeborene Störungen des Blut-Gerinnungsystems).

Erfreulicherweise ist die Ozontherapie ein sicheres Verfahren, das bei sachgerechter Durchführung keine Komplikation, die auf die Ozongabe zurückzuführen wäre, erwarten läßt.
Dennoch muß eine Aufklärung erfolgen, die den Risiken des Behandlungsvorganges Rechnung trägt. So ist bei der Eigenblutbehandlung durch die i.m. Reinjektion ein gewisser Schmerz zu erwarten, der vom Patienten toleriert werden muß. Gleiches gilt natürlich bei der Begasung von Wunden und der subcutanen Injektion (=Einspritzung unter die Haut) von Ozon-Sauerstoff-Gasgemisch.
Ein Spritzenabzeß ist aufgrund der mikroziden Eigenschaften von Ozon nicht zu erwarten, aber dennoch auch bei sachgerechter Eigenblutinjektion möglich.
Laut Gerichtsentscheidung ist das Auftreten eines Spritzenabszesses noch kein Beweis für einen Behandlungsfehler (OLG Köln AZ: U 144/97). In diesem Urteil, das nicht im Zusammenhang mit einer Ozontherapie verkündet wurde, heißt es: " Schließlich läßt sich ein Spritzenabszeß auch unter Beachtung aller denkbaren Sorgfalt nicht immer vermeiden".

Bedauerlicherweise kam es aber auch bei der Ozontherapie in der Vergangenheit zu Zwischenfällen, die in einer Arbeit von Frau Maria Therese Jacobs 1980 zusammengetragen und ausgewertet wurden.
2815 Ozontherapeuten wurden um Mitarbeit gebeten, wovon 644 die Untersuchung unterstützten. Insgesamt wurden 384 775 Patienten mit der Ozontherapie bei knapp 5,6 Millionen Behandlungen versorgt. Über 90 % der Therapeuten gaben ihren Erfolg mit der Ozontherapie als "sehr gut" bzw. "gut" an. Nur ein Therapeut gab an die Ozontherapie mit mangelhaftem Erfolg zu betreiben.

Während dieser knapp 5,6 Millionen Anwendungen wurden 336 "Zwischenfälle" beobachtet, die näher untersucht wurden: Schon bei der ersten Aufarbeitung stellte sich heraus, daß bei den überwiegend geringfügigen unerwünschten Effekten in 309 Fällen das Ozon als Auslöser nicht in Betracht kam. Bei weiterer Recherche blieben 27 "Zwischenfälle" übrig, die dem Ozon anzulasten waren.

2 davon konnten als hypoglykämische Zustände (=Unterzuckerung) aufgeklärt werden

3 waren ekzematöse Hautreaktionen

11 Zwischenfälle waren allergische Reaktionen während der Ozontherapie

11 konnten nicht näher geklärt werden.

15 dieser Komplikationen traten bei der inzwischen obsoleten intravenösen Gasinjektion

2 bei der ebenfalls inzwischen nicht mehr üblichen intraarteriellen Gasinjektion

7 bei der großen Eigenblutbehandlung und

3 bei der Beutelbegasung auf.

Nur 1/5 der Ozontherapeuten gaben an eine Ausbildung in Seminarform absolviert zu haben.

Bedenkt man diese Umstände, so ist selbst bei Einbezug der als "fehlerhafte Technik" heute undenkbaren Komplikationen, die Zwischenfallquote mit 0,000005/ Ozon-Anwendung verschwindend gering gewesen.

Heute ist durch die Möglichkeiten der "latexfreien Ozontherapie", die unterschiedlichen Möglichkeiten bezüglich der Antikoagulation sowie der Aus- und Weiterbildungsverpflichtung der Therapeuten eine noch geringere Komplikationswahrscheinlichkeit anzunehmen.

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